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Alevtina Stael von Holstein

Dolmetscherin und Übersetzerin

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AGB                                                                                                   Übersetzungen deutsch - russisch. Dolmetschen deutsch - russisch. DE   Сайт на русском языке. RU

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand vom 02. Januar 2013. Die auf dieser Website bekanntgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen können zukünftigen kurzfristigen Änderungen unterliegen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetscher-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für mündliche und schriftliche Verträge zwischen Dolmetscherin und Übersetzerin Alevtina Baronin Stael von Holstein (im weiteren "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder das Gesetz nichts anderes vorsieht. Anderslautende Geschäfts- / Auftragsbedingungen werden nicht anerkannt.

Vereinbarungen, die von den vorliegenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Insbesondere gelten die nachstehenden Bedingungen auch für den Fall, dass die AGB des Auftraggebers anderslautende Bedingungen enthalten. Sollten einzelne Regelungen der allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der allgemeinen Auftragsbedingungen nicht berührt.

Sollte eine Regelung unwirksam werden, wird sie durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

2. Leistungsumfang

Die Tätigkeit der Verdolmetschung wie auch deren Resultat umfasst die mündliche inhaltlich und sprachlich korrekte Übertragung eines gesprochenen oder verlesenen Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.

Die Verdolmetschung geschieht nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Grundsatz der Sorgfalt. Die Verdolmetschung kann simultan, konsekutiv, als Flüsterdolmetschen, als Verhandlungsdolmetschen oder als Begleitdolmetschen vollbracht werden. Nähere Regelungen zur Art und zum Umfang der Dolmetschdienstleistung sind vertraglich zu vereinbaren. Über die vertraglich vereinbarte Verdolmetschung hinaus anfallende schriftliche Übersetzungen sind von den vorliegenden allgemeinen Auftragsbedingungen ausgenommen. Sie unterliegen den allgemeinen Auftragsbedingungen für schriftliche Übersetzungen. Der Dolmetschauftrag kann schriftlich oder mündlich erteilt werden.

3. Stillschweigen

Der Auftragnehmer unterliegt einer strikten Schweigepflicht. Er verpflichtet sich hinsichtlich der erteilten Aufträge und der damit im Zusammenhang stehenden Dokumente sowie sonstiger Informationen zu absolutem Stillschweigen gegenüber Dritten.

4. Aufzeichnungsrecht

Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung oder sonstige Fixierung ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten und können gegen ein vertraglich zu vereinbarendes Honorar abgetreten werden. Der Auftraggeber haftet für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

5. Reise und Unterkunft

Die An- und Rückreise gilt als Arbeitszeit und wird mit dem vereinbarten Dolmetscherhonorar abgerechnet. Reise- und Übernachtungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber übersendet dem Auftragnehmer so bald wie möglich sämtliche einschlägige Unterlagen (z.B. Vorbereitungsprotokolle, Berichte, Redeskripte, Vorträge, Terminologien usw.) in den verfügbaren Sprachen, um die Einarbeitung in das Fachgebiet und seine Terminologie zu ermöglichen. Der Dolmetscher erhält darüber hinaus nach Möglichkeit spätestens am Vortag der Veranstaltung eine Kopie sämtlicher Schriftstücke und Manuskripte, die im Verlauf der Veranstaltung verlesen werden.

Vor dem Hintergrund der spezifischen Art der Dienstleistung des Dolmetschens informiert der Auftraggeber die Redner über die anstehende Verdolmetschung des Vortrags und erinnert die Redner im Sinne einer qualitativ hochwertigen Verdolmetschung an eine angemessene Redegeschwindigkeit. Sofern möglich, reicht der Redner sein Redeskript rechtzeitig beim Dolmetscher ein.

7. Haftung

Für Schäden, die in den Zuständigkeitsbereich der Vermögensschaden - Haftpflicht fallen, also für nachgewiesene Schäden auf Grund grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, haftet der Auftragnehmer in angemessener Höhe.

Eine Haftung für Verlust der dem Dolmetscher übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Für Fehler an der Verdolmetschung, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte oder dadurch verursacht werden, dass entsprechende Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

8. Zahlungsbedingungen

Das Dolmetscherhonorar und die entstandenen Zusatzkosten werden dem Auftraggeber nach Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kommt mit der Vergütungsleistung ohne Mahnung in Verzug, wenn er das Honorar nicht spätesten 14 Tage ab Rechnungszugang beglichen hat. Im Falle des Verzugs wird neben den sonstigen Verzugsschäden eine weitere Mahngebühr je Mahnung erhoben. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden.

Bei umfangreicheren Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Abschlagszahlung ruhen zu lassen. Für Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Auftrag infolge verzögerter Abschlagszahlungen berechtigterweise Weise ruht, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

9. Sonderleistungen

Sonderleistungen und die Verdolmetschung erschwerende Umstände werden in Form von Aufschlägen berechnet. Die Beurteilung der Arbeitserschwernis obliegt dem Auftragnehmer. Als Arbeitserschwernis gelten unzureichende technische Ausstattung, durch den Auftraggeber zu verantwortende schlechte Hörbarkeit oder Verständlichkeit des Ausgangstextes sowie eine der Verdolmetschung entgegenstehende zu hohe Redegeschwindigkeit des Redners, die darauf zurückzuführen ist, dass der Redner durch den Auftraggeber nicht über die Verdolmetschung und eine angepasste Redegeschwindigkeit informiert wurde.

10. Stornierung

Im Falle des gänzlichen Ausfalls des Dolmetschauftrags hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über das Nichtstattfinden des Termins unverzüglich zu informieren. In diesem Falle wird ein dem Auftrag angemessenes Ausfallhonorar berechnet.

11. Vertretung

Im Falle von Krankheit oder sonstigen gewichtigen Umständen, die den Auftragnehmer an der Wahrnehmung des Auftrages hindern, bemüht sich dieser, einen fachlich kompetenten Kollegen als Vertretung zu benennen, sofern der Auftraggeber über keinen weiteren Dolmetscher verfügt. Diese Vertretung ist durch den Auftraggeber zu bestätigen. Im Falle der Nichtwahrnehmung des Termins hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

12. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Walsrode.

Allgemeine Geschäfts- / Auftragsbedigungen für Übersetzungsdienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für mündliche und schriftliche Verträge zwischen Dolmetscherin und Übersetzerin Alevtina Baronin Stael von Holstein (im weiteren "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder das Gesetz nichts anderes vorsieht. Anderslautende Geschäfts-/Auftragsbedingungen werden nicht anerkannt, insbesondere gelten die nachstehenden Bedingungen auch für den Fall, dass die AGB des Auftraggebers anderslautende Bedingungen enthalten. Vereinbarungen, die von den vorliegenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen oder dieses ergänzen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Umfang der Übersetzung

Die Tätigkeit der Übersetzung wie auch deren Ergebnis umfasst die inhaltlich und sprachlich korrekte Übertragung eines schriftlich verfassten Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache. Die Übersetzung wird nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Grundsatz der Sorgfalt ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung in der ebenfalls vertraglich vereinbarten Form. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen, solange dies dem Gebot des Stillschweigens nicht widerspricht. Der Auftrag zur Übersetzung muss schriftlich oder mündlich erteilt werden. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzung und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt.

3. Stillschweigen

Der Übersetzer verpflichtet sich, über alle Informationen, die aus der Tätigkeit für den Auftraggeber entspringen, Stillschweigen zu bewahren.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Aufraggebers

Für die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers findet DIN 2345 Anwendung. Der Auftraggeber hat den Übersetzer vor Beginn des Übersetzungsvorgangs über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.). Ergänzende Informationen, die für die Erstellung der Übersetzung notwendig oder hilfreich sind, sind dem Übersetzer durch den Auftraggeber zu übermitteln (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, interne Abkürzungen, interne spezifische Ausdrücke usw.). Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer insbesondere über den Verwendungszweck des Textes zu informieren und bei komplizierten Fachtexten an der Abklärung der zu verwenden Terminologie mitzuwirken. Ist der Auftrag zum Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zur Freigabe zu übermitteln. Fehler oder sonstige Mängel am Ergebnis der Übersetzung, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

5. Schwierigkeit der Texte/Lieferfrist

Die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung benötigte Lieferzeit kann erst nach eingehender Prüfung festgestellt werden. Die Auftragsannahme mit der Angabe der möglichen Lieferfrist erfolgt erst nach Überprüfung des Textes. Bei der Beurteilung der Texte wird zwischen allgemeinsprachlichen Texten, schwierigen Fachtexten und besonders anspruchsvollen Texten unterschieden.

Als allgemeinsprachliche Texte gelten alle Texte, die eine einfache Gesamtkomposition haben und nur wenige technische, juristische oder sonstige Begriffe mit fachterminologischem Charakter enthalten.

Als schwierige Fachtexte gelten solche, die insgesamt eine schwere Gesamtkomposition haben und häufig Fachausdrücke enthalten.

Als besonders anspruchsvolle Fachtexte gelten Vervielfältigungs- und druckfertige Texte, ferner Reklame und Filmtexte, sowie schöngeistige Texte.

Eine Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

Bei der Übersendung von Texten in nicht lateinischer Schrift per E-Mail oder Diskette/CD-Rom ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die zur Öffnung der Dateien erforderliche Software mitzuliefern.

6. Preisberechnung

Der Berechnung werden das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot (Preisliste bzw. im Einzelfall vereinbarter Preis) und die Bestimmungen der allgemeinen Auftragsbedingungen zu Grunde gelegt. Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragsvergabe die allgemeinen Auftragsbedingungen und die darin vorgesehenen für die Preisgestaltung relevanten Bedingungen an. Zur Berechnung des Rechnungsbetrages von Übersetzungen wird ein Preis pro Zeile ausgehend von der Übersetzungs-Zielsprache veranschlagt. Gemäß DIN 2345 besteht eine Zeile aus 55 Anschlägen (inkl. Leerzeichen). Die Ermittlung der Zeilenzahl erfolgt mit Hilfe der Zählfunktionen der gängigen Programme. Preisänderungen, die sich durch Zustandekommen Aufschlag auslösender Umstände ergeben, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Aufgrund der schwierigen Einschätzung der Länge des Zeilentextes, kann nur ein verbindlicher Zeilenpreis und ein geschätzter Gesamtbetrag ermittelt werden. Dieser Gesamtbetrag dient der Orientierung und ist daher unverbindlich. Maßgeblich ist die tatsächliche Anzahl der Übersetzungszeilen, die erst nach Fertigstellung die Zieltextes festgestellt und in Rechnung gestellt wird.

7. Aufschläge

Die angefertigte Übersetzung wird auf der Grundlage eines vertraglich vereinbarten Preises berechnet. Im übrigen gelten die Vorschriften des § 17 ZSEG für die Entschädigung von Dolmetschern und Übersetzern. Des Weiteren werden Aufschläge berechnet für:

Wochenendarbeit

Nachtarbeit

Eilzuschlag

Bearbeitung in DTP/Satzprogrammen, Layoutarbeiten bzw. grafische Textanpassungen

Schwer lesbare Texte, fehlerhafte Manuskripte, mühsam entzifferbare Handschriften und Fotokopien

8. Liefertermin und Erfüllung

Die Lieferung einer Übersetzung geschieht gemäß vertraglicher Terminvereinbarung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie durch den Auftragnehmer bestätigt wurden. Strafen aufgrund von Nichteinhaltung der Lieferfrist sind im Rahmen dieser allgemeinen Auftragsbedingungen nicht vorgesehen. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Kann der Auftragnehmer auch bis um Ende der Nachfrist nicht liefern, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche zu Gunsten des Auftraggebers oder zu Gunsten des Auftragnehmers, sind allen diesen Fällen ausgeschlossen. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzung und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt.

9. Versand

Die Übersetzung wird nach deren Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Kurier, E-Mail) an den Auftraggeber übermittelt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber und der Auftragnehmer nichts anderes vereinbart haben, wird die Rechnung auf dem Postweg an den Auftraggeber gesandt.

10. Sonderleistungen

Sonderleistungen und die Übersetzung erschwerende Umstände werden unter Berücksichtigung der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Aufschläge berechnet.

Die Durchsicht fremder Übersetzungen (Korrekturlesungen) wird entsprechend nach Zeitaufwand berechnet.

11. Mängel und Mängelbeseitigung

Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Grundsatz der Sorgfalt angefertigt. Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen gegeben werden, werden Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung, oder falls keine entsprechende Fassung ermittelt werden kann, in Absprache mit dem Auftraggeber dem Sinn entsprechend übersetzt. Weist die Übersetzung wider Erwarten Mängel auf, muss dies unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. Die Mängelanmeldung hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung zu erfolgen. Andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Beseitigung eventuell vorhandener Mängel. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung enthaltener Mängel.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Korrekturen durch Dritte entbinden den Auftragnehmer von der Garantie und können ihm nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB).

12. Haftung

Für Schäden, die in den Zuständigkeitsbereich der Vermögensschaden - Haftpflicht fallen, also für nachgewiesene Schäden auf Grund grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, haftet der Auftragnehmer in angemessener Höhe. Eine Haftung für Verlust der dem Übersetzer übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers verursacht wurden, insbesondere Server und Netzwerkfehler. Für Schäden, die durch Viren in der elektronischen Datenübertragung verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer ebenfalls nicht, soweit diese nicht erkennbar waren bzw. in Folge leichter Fahrlässigkeit nicht erkannt wurden.

13. Rücknahme des Übersetzungsauftrages

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag ohne gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Berechtigung zurück, hat der Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl ebenfalls einen Betrag von 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen, wobei es dem Auftraggeber unbenommen bleibt den Nachweis von im Einzelfall geringerer Aufwendungen zu führen.

14 Zahlungsbedingungen

Die Übersetzungsleistungen und Nebenkosten werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Lieferung in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Vergütung ist unmittelbar ab nach Lieferung bzw. Leistungserbringung fällig. Der Auftraggeber kommt mit der Vergütungsleistung ohne Mahnung in Verzug, wenn er das Honorar nicht spätesten 10 Tage ab Rechnungszugang beglichen hat. Im Falle des Verzugs wird neben den sonstigen Verzugsschäden eine weitere Mahngebühr je Mahnung erhoben. Skonto wird nur nach Vereinbarung gewährt.

Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Abschlagszahlung ruhen zu lassen. Für Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Auftrag infolge verzögerter Abschlagszahlung berechtigter Weise ruht, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Bis zur vollen Zahlung bleibt eine durch den Auftragnehmer angefertigte Übersetzung dessen Eigentum.

15. Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin stehen dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte zu. Der Auftragnehmer behält sich seine Urheberrechte vor.

16. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Sollten einzelne Regelungen der allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Sollte eine Regelung unwirksam sein, wird sie durch eine wirksame ersetzt, die dem mit der unwirksame Regelung beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Walsrode.

 

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